Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Agentur Citievents (Limousinen-mieten.net)

 

  • 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse von Citievents mit seinen Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Nebenabsprachen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Vertragspartner ist die Agentur Citievents, Inhaber David de Koning, Boleystr. 10, 47829 Krefeld, Tel. 0178/ 413 44 01.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

Die Agentur Citievents vermittelt oder vermietet Limousinen- und Partybus Angebote, das heißt wir stellen entweder den Kontakt zwischen Kunden und Limousinenservice her und vermitteln oder vermieten ein Personenbeförderungsangebot nach den Vorstellungen des Kunden. Die Durchführung des Angebots im Falle einer Vermittlung ist nicht Gegenstand des Vertrages, hier ist der jeweilige Limousinenservice alleinig verantwortlich. Wir vermitteln oder vermieten ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im Fall dass der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, minderjährig ist und/oder ein falsches Geburtsdatum angibt, greift (§ 110 BGB) Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeldparagraph).

 

  • 3 Vertragsschluss

(1) Der Vermittlungs- oder Mietvertrag mit dem Kunden kommt zu Stande durch Versenden des verbindlichen Buchungsformulars über unsere Webseite zu den dort vereinbarten und im Vorfeld mit uns abgesprochenen Konditionen. Nach dem absenden des Buchungsformulars ist die Buchung sofort bindend und kostenpflichtig. Es gelten sofort die AGB. Sollte der Kunde in dem Formular inhaltlich fehlerhafte Angaben machen (Schreibfehler ausgenommen) und/oder einen nicht im Vorfeld abgesprochenen Preis, Leistung oder Fahrzeug eintragen, liegt es in der Entscheidung der Agentur ob der Vertrag wirksam ist oder nicht. Die Agentur hat das Recht die Leistung, den Preis und das gemietete Fahrzeug wie im Angebot per Email, Whats App oder SMS anzupassen und zu verbuchen. Dies betrifft auch wenn die Agentur versehendlich einen falschen Preis bestätigt. Die Agentur hat das Recht auf Preisanpassung wie im Vorfeld erstellten Angebot. Der Kunde hat kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Bei fehlerhaften und irreführenden Angaben, die dazu beitragen das die Beförderung nicht stattfinden kann ( Fake Buchung ) oder ähnliches, wird dieses bei der Polizei zu Anzeige gebracht und es fallen die vollen Kosten an. Im Fall dass der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, minderjährig ist und/oder ein falsches Geburtsdatum angibt, greift (§ 110 BGB) Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeldparagraph). Sollte das Buchungsformular ausgefüllt haben und im nachhinein äußern das es sich nur um eine Anfrage gehandelt haben soll, entbindet es nicht vom Vertrag. Es geelten die AGB.

(2) Sollte die Buchung von einem auf den anderen Tag fallen z.B.: (zwischen 0 Uhr und 1 Uhr), so ist dieses sofort nach der Bestätigung nachzureichen in Form von z.B.: (vom 24.07. auf den 25.07. zwischen 0 und 1 Uhr). Sollte der Kunde keine Bestätigung von uns erhalten, so ist er verpflichtet bei uns nach zu fragen. Sollte der Kunde dieses nicht tun, wird diese Form angewendet. Eingetragen im Buchungsformular 24.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr, wäre dann 24.07.2016 auf den 25.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr. Nicht aber vom 23.07.2016 auf den 24.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr.

(3) Nach Durchführung der verbindlichen Buchung, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail Adresse geschickt. Der Kunde muss bei nicht erhalt, dringen seinen Spamordner durchsuchen. Die Buchungsbestätigung erhält alle relevanten Daten zum Vertragsschluss. Ein nicht erhalten der Bestätigung per Email, befreit nicht von der verbindlichen Buchung.

(4) In Fällen, in denen der Kunde unser verbindliches Buchungsformular auf unserer Webseite nicht nutzt, kommt ein Vertrag zu Stande durch Versand unserer Buchungsbestätigung.

(5) Durch das absenden des Buchungsformulars ist die Buchung sofort bindend und kostenpflichtig. Es gelten sofort die vereinbarten AGB. Es fallen mindestens 30% und maximal 100% des ausgemachte Betrages an.

(6) Sollte der Kunde das verbindliche Buchungsformular ausgefüllt und abgesendet, ohne sich aber im Vorfeld ein Angebot eingeholt und  beim ausgemachten Preis einen zu niedrigen Betrag eingetragen haben, dann hat die Agentur das Recht dem Kunden den eigentlich anfallenden Preis zu unterbreiten. Sollte der Kunde mit dem Preis nicht einverstanden sein, so hat der Kunde das Recht den Auftrag zu stornieren. Es gelten in diesem Fall die Vertragsbedingungen Siehe §6 Vertragsstornierung.

(6.1) In Fällen das der Kunde mehrere Angeboten einholt, ist immer das aktuelleste Angebot maßgeben. Ein Rücktritt vom Vertrag, ist bei falscher Preisangabe kostenfrei nicht möglich. Es gelten Punkt 6 Vertragsstornierung.

(7) Sollte der Auftragnehmer zustimmen, dass ein Termin verschoben werden kann, verzichtet der Auftraggeber (Kunde) auf das Recht der Stornierungsfristen. Es fallen dann bei Stornierung oder Absage die vollen 100% des ausgemachten Betrags an. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber (Kunde) den verschobenen Termin über das Buchungsformular tätigt.

(8) Der Kunde erhält ein Angebot mit der Mindestbuchungszeit von einer Stunde, und die Kosten von jeder weiteren angefangenen halbe Stunde Verlängerung. Der Kunde ist verpflichtet sich die Strecke von Startadresse und Zieladresse bei Google Maps (PKW Geschwindigkeit) anzuschauen und zu dieser Zeit bei einer Stretchlimousine 20 Minuten und bei einem Partybus 40 Minuten als Zeit dazu zurechnen, da diese Fahrzeuge nicht so schnell fahren können wie ein PKW. Sollte der Kunde eine zu geringe Zeit eingetragen haben, muss der Anbieter (Citievents) den Kunden bei der Bestätigung darauf hinweisen. Der Kunde hat das Recht dann die Zeit anzupassen oder abzulehnen. Im Fall der Ablehnung hat der Anbieter (Citievents) das Recht auf eine Pauschale von 60 Euro inkl. MwSt.

(9) Sollte der Kunde bei der Mietdauer keine genaue Zeit ( z.B. zwischen 1-2 Stunden) angegeben haben, so wird die höhere Stundenzahl verbucht. Die Mindestbuchzeit beträgt 1 Stunde.

 

  • 4 Ersatzfahrzeug

(1) Sollte es mal dazu kommen, dass ein Fahrzeug kurzfristig ausfällt (Unfall, Verkehrslage, Wetter, Betriebliche Gründe etc.), so ist Citievents berechtigt das eigentliche gemietete Fahrzeug gegen ein gleichwertiges der gleichen Kategorie oder höherwertiges Fahrzeug einer höheren Kategorie auszutauschen, sofern betriebliche Gründe dies zulassen. Ist dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird der Preis an das Fahrzeug  angepasst, dass dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Kategorienliste finden Sie hier.

(2) Sollte es dazu kommen, dass ein Fahrzeug/Fahrer ausfällt, so ist Citievents berechtigt die gewünschte Zeit +/- 30 Minuten zu verschieben. Dies ist dem Kunden unverzüglich nach der Neuplanung mitzuteilen. Siehe auch Punkt 11.3. Eine kostenlose Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich. Der Kunde willigt ein, dass in diesem Fall die Vertragsbedingungen Siehe 6 Vertragsstornierung gelten.

(2.1) Der Kunde muss seine Aktivitäten so planen, dass es jederzeit möglich ist die +/- 30 Minuten Verschiebung realisieren zu können.

(3) Sollte es dazu kommen das ein Fahrzeug/Fahrer ausfällt und Citievents keine Möglichkeiten hat zur gebuchten Zeit (inkl. +/-30 Minuten) ein Ersatzfahrzeug/Fahrer zu stellen, versucht Citievents dem Kunden alternative Fahrzeuge/Fahrer zu alternativen Zeiten anzubieten. Sollte dem Kunden dies nicht zusagen, hat der Kunde nicht das Recht auf Schadenersatz.

 

  • 5 Preise, Kosten & Rechnungsstellung

(1) Die Preisangaben auf unserer Webseite sind unverbindlich. Der tatsächliche Preis richtet sich unter anderem nach dem konkreten Umfang des vom Kunden gewünschten Angebots, Aufwand, Mietdauer  und die Entfernung um dem Kunden zu erreichen. Der tatsächliche Preis ist stets vor Durchführung einer Buchung zu erfragen und ist nach Mitteilung durch uns für 2 Kalendertage verbindlich. Die von uns genannten Preise verstehen sich stets einschließlich aller Preisbestandteile.

(2) Die Art der Rechnungsstellung erfolgt danach, ob der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

(3) Die Rechnungsstellung gegenüber gewerblichen Auftraggebern (§ 14 BGB) erfolgt unmittelbar zwischen diesen und Citievents  gem. § 19 Abs. 2 UStG. Das heißt es fallen zzgl. MwSt. an. Dazu kann die Abrechnung direkt vor Ort mit dem zur Abrechnung berechtigten Chauffeur vorgenommen werden. Rechnungen von Citievents werden in der Regel auf elektronischem Weg an den Auftraggeber verschickt. Sie sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Gem. § 286 III BGB gerät der Auftragnehmer spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang in Zahlungsverzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Gem. § 288 II BGB gilt der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

(4) Bei Auftraggebern i.S.v. § 13 BGB (Verbrauchern), wird die Agentur lediglich als Vertragsvermittler tätig. Die Agentur stellt gegenüber diesen Auftraggebern keine Rechnung. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Limousinenservice. Die Agentur rechnet ausschließlich mit dem Limousinenservice selbst ab, nachdem diese/-r zeitnah nach Erbringung seiner Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt hat.

(5) Der Auftraggeber (§ 13, § 14 BGB) darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

(6) Der Auftraggeber muss im Vorfeld der Agentur gegenüber äußern, ob er als Gewerblicher Verbraucher oder als Privat Verbraucher abrechnen möchte. Sollte der Kunde im Nachhinein eine Rechnung verlangen ohne sich im Vorfeld Citievents  gegenüber geäußert zu haben, wird der Kunde automatisch als Gewerblicher Verbraucher gesehen und es fallen nochmals die MwSt. an.

(7) Sollte der Kunde im Vorfeld Getränke bestellt haben, dann können diese nicht wieder abbestellt werden. Wenn der Kunde Korkgeld anmeldet, so muss dieses auch in Anspruch genommen werden. Eine Rückabwicklung ist nicht mehr möglich.

 

  • 6 Vertragsstornierung

(1) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den geschlossenen Vermittlungsvertrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung des Vertrages ist generell kostenpflichtig. Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 30 % des Beförderungspreises. Ausnahmen sind die besonderen Tage Halloween, Heiligabend, erster und zweiter Weihnachtstag sowie Silvester. Da hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 50 % des Beförderungspreises.

(2) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als 4 Wochen aber mehr als einer Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 70 % des Beförderungspreises. Ausnahmen sind die besonderen Tage Halloween, Heiligabend, erster und zweiter Weihnachtstag sowie Silvester. Da hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 85 % des Beförderungspreises.

(3) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 85 % des Beförderungspreises. Sollte der Kunde vorab eine Anzahlung getätigt haben, so sind diese von dem anfallenden Stornierungsbetrag abzuziehen. Ausnahmen sind die besonderen Tage Halloween, Heiligabend, erster und zweiter Weihnachtstag sowie Silvester. Da hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 100 % des Beförderungspreises.

(4) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als 24 h vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 100 % des Beförderungspreises.

(5) In dem Fall 6.1 einer bereits geleisteten Anzahlung durch den Besteller, wird diese auf die Stornierungsgebühr nicht angerechnet. Sollte in dem Fall 1.6 keine Anzahlung geleistet wurden sein, so wird diese zusätzlich zu den 30% fällig.  In den Fällen 6.2 bis 6.4 wird die Anzahlung auf anfallenden Gesamtpreis verrechnet.

(6) Der Kunde kann nur schriftlich per Email (daviddekoning@gmx.de) stornieren. Das geht nur als Antwort auf unsere Buchungsbestätigung. Sollte der Kunde diese nicht mehr haben, kann er eine neue Buchungsbestätigung bei der Agentur anfordern. Es ist die Pflicht des Kunden dafür Sorge zu tragen das die Stornierung per Email bei der Agentur ankommt. Die Stornierung ist nur mit einer schriftlichen Bestätigung der Agentur akzeptiert.

(7) Stornierung einer Buchung aus Gründen wegen nicht Genehmigung einer Veranstaltung, Krieg,  politischen Entscheidungen, Todesfall in der Familie, Unfall, Krankheit, Corona, höhere Gewalt oder ähnliches, befreit nicht von den Stornierungskosten. Die Stornierungskosten fallen in voller Höhe an siehe 6.1 bis 6.4.

(8) Kunden die im Zeitraum der Kontakt- und/oder Ausgangssperre, Krieg und anderen Beschränkungen bedingt durch politischen Entscheidungen eine Buchung getätigt haben, bei denen wegen jenen genannten Beschränkungen und Maßnahmen die Bus- Limousinen fahrt an dem Veranstaltungsdatum nicht durchgeführt werden kann, willigt der Kunde ein, dass in diesem Fall die Vertragsbedingungen Siehe 6 Vertragsstornierung gelten.

(8.1) Sollte der Beförderer bei einer Absage/Stornierung aus Kulanz einer Terminverschiebung zustimmen, entfallen die Stornierungsfristen. Bei erneuter Absage/Stornierung fallen 100% des ausgemachten Betrages an. Sollte die verschobene Fahrt durch den Beförderer abgesagt werden müssen z.B. wegen Kontaktverbot, Fahrverbot etc.  So muss der Kunde einen neuen Termin mit dem Beförderer ausmachen. Findet man keinen erneuten Termin, fallen 100% des ausgemachten Betrages an.

(8.2) Sollte der Beförderer aus Kulanz eine Verschiebung auf eine befristetet Zeit zustimmen, so muss der Kunde 100% des ausgemachten Betrages in Vorleistung treten. Der Kunde kann dann 100% des bereits gezahlten Betrages durch eine neue Fahrt verrechnen lassen. Sollte die Fahrt innerhalb der befristeten Zeit durch Krieg oder Beschränkungen durch politischen Entscheidungen nicht nachgeholt werden können ( Kontaktverbot, Ausgangssperren, Fahrverbot etc.), so muss die Fahrt so lange verschoben werden, bis Einschränkungen aufgehoben sind. Sollten die Maßnahmen/Beschränkungen aufgehoben werden, ist der Kunde verpflichtet den Termin in der befristeten Zeit nachzuholen. Holt der Kunde die Fahrt nicht nach, hat er kein Recht auf Rückerstattung des Gesamtbetrages. Es liegt dann in der Entscheidung des Beförderers ob er dem Kunden noch eine Frist zur Verrechnung einräumt.

(8.3) Sollte der Kunde einen Auftrag stornieren, ist es nicht ohne weiteres möglich die Stornierung zurück zu nehmen, da direkt nach einen Stornierung das Fahrzeug wieder für den gebuchten Zeitraum frei geggeben wird. Es liegt also in der Kulanz von Citievents und seinen Partnern oder in der neuen Verfügbarkeit des jeweiligen Fahrzeuges, ob ein stornierter Auftrag zurück abgewickelt werden kann. In diesem Fall ist Citievents berechtigt auch alternative Fahrzeuge passend zur Personenanzahl zu verbuchen. Der eigentliche Gesamtpreis bleibt davon unberührt.

(9) Sollte der Kunde stornieren und hat im Vorfeld Getränke separat bestellt, fallen 100% der Getränkepreise an, unabhängig im welchem Zeitraum der Kunde storniert. Diese Getränke können dann nur nach Absprache mit uns, binnen 14 Tagen abgeholt werden. Ohne Terminvereinbarung ist dies nicht möglich.

 

  • 7 Kündigung, Widerruf

(1) Eine Kündigung des Vermittlungsvertrag ist nicht möglich.

(2) Der Kunde hat gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf des Vermittlungsvertrages.

 

  • 8 Zusatzleistungen

Entstehen während der Beförderung weitere Kosten durch zusätzliche Leistungen, wie Verlängerung der Fahrt oder dem Verzehr von Getränken, welche nicht in der Buchungsbestätigung enthalten sind, so sind die Kosten direkt fällig und in bar beim Chauffeur zu entrichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn vorab schriftlich etwas anderes mit der Agentur  vereinbart wurde.

 

  • 9 Pflichten und Rechte der zu befördernden Personen

(1) Vor Antritt der Beförderung hat der Auftraggeber auf Nachfrage des Chauffeurs seinen Personalausweis vorzuzeigen. Ist der Auftraggeber bei Antritt der Beförderung nicht vor Ort und kann seine Volljährigkeit daher nicht überprüft werden, wird die Beförderung nur dann angetreten, wenn ein anwesender, volljähriger Fahrgast schriftlich gegenüber dem Anbieter erklärt, für etwaige Ansprüche des Anbieters in Verbindung mit dieser Beförderung einzustehen.

(2) Vor Antritt der Beförderung haben die Fahrgäste auf Nachfrage des Chauffeurs ihren Personalausweis vorzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Konsum alkoholischer Getränke vorgesehen ist und der Verdacht besteht, dass die Fahrgäste das dafür gesetzlich erforderliche Alter noch nicht erreicht haben.

(3) Während der Beförderung haben sich die Fahrgäste an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anschnallpflicht, und die Weisungen des Anbieters und/oder des Chauffeurs zu halten. Der Chauffeur ist nach seinem Ermessen berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt komplett abzubrechen, wenn die zu befördernden Personen

(a) den Anweisungen des Anbieters und/oder des Chauffeurs zuwider handeln.

(b) oder die von ihnen mitgeführten Gegenstände eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs, den Chauffeur oder die übrigen Personen im Fahrzeug darstellen.

(4) Die Fahrgäste haben bei der Benutzung des Fahrzeuges die ihnen obliegende Sorgfalt im Umgang mit den Rechtsgütern des Anbieters einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von Schäden am und im Fahrzeug und die Vermeidung der Verschmutzung des Fahrzeuges über ein gebrauchsübliches Maß hinaus. Sollte im oder am Fahrzeug Schäden durch die befördernden Personen entstehen, haftet der Auftraggeber für die kompletten Schäden.

  • Starke Verunreinigungen während der Fahrt z.B. durch Konfetti, spritzen der Getränke in der Limousine, erbrochenem etc. werden mit einer Strafe von zwischen 50 und 500 Euro sofort fällig. Bei erbrochenem fallen sofort 500 Euro an.
  • Fehlende oder zerbrochene Gläser werden mit mindestens 5 Euro je Glas berechnet werden und sind sofort fällig.

(5) Den Fahrgästen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet. Ihnen steht in der Regel gegen ein Entgelt im Fahrzeug eine Auswahl an alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken zur Verfügung.

(6) Eine Dekoration des gebuchten Fahrzeuges durch den Besteller bzw. die Fahrgäste ist nur dann zulässig, wenn der Besteller zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Anbieters eingeholt hat und zudem sichergestellt ist, dass die Dekoration sich nach der Fahrt ohne Probleme und ohne Rückstände wieder entfernen lässt. Für die Besorgung und Anbringung der Dekoration vor der Beförderung und deren Entfernung nach Erbringung der Beförderungsleistung ist der Besteller zuständig. Dies gilt ohne Ausnahmen. Die für die Vor- und Nachbereitung notwendige Zeit wird grundsätzlich in den gebuchten Zeitraum einkalkuliert. Wird durch die Demontage die gebuchte Zeit überschritten, behält der Anbieter sich eine Inrechnungstellung der zusätzlich in Anspruch genommenen Zeit vor.

(7) Es ist können und dürfen keine Kindersitze oder Maxi-Cosi angebracht werden. In Ausnahmefällen nur Sitzerhöhungen. Dies kommt auf das jeweilige Fahrzeug an und muss vor der Buchung mit Citievents abgesprochen werden.

(8) Kinder unter 16 Jahren, müssen in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person sein.

 

 

  • 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Ausfälle der Fahrzeuge vor und während der Fahrt wird von Citievents keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Citievents zurückzuführen.

(2) Für Schäden, Kosten, etc., die durch die Verzögerung der Beförderung oder durch Ausfall eines Fahrzeuges vor oder während der Fahrt entstanden sind, haftet Citievents dann nicht, wenn die Verzögerung oder der Ausfall des Fahrzeuges auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht hätten vermieden und deren Folgen nicht hätten abgewendet werden können (höhere Gewahlt). Dazu gehören insbesondere Verspätungen/Ausfall aufgrund von Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen/Verkehrsunfällen des eigenen Fahrzeugs, Witterung etc..

(3) Im Falle das ein Fahrzeug wegen nicht vorhersehbaren Gründen ausfallen sollte, wie Fahrzeugpanne, Werkstattaufenthalt, keine Betriebserlaubnis etc. versucht Citievents dem Kunden Ersatzfahrzeuge durch seine eigenen Fahrzeuge oder durch Fahrzeuge von Partnern zur Verfügung zu stellen. Sollten keine Fahrzeuge zur gebuchten Zeit zur Verfügung stehen, bietet wenn möglich Citievents alternative Fahrzeuge zu alternativen Zeiten an. Sollte dem Kunden dies nicht zusagen, hat er das Recht auf kostenfreie Stornierung. Sollte der Kunde schon vorab teilweise oder ganz die Rechnung per Überweisung beglichen haben, muss Citievents dem Kunden das Geld innerhalb 5 Werktage zurück überweisen. Im Falle das Citievents dem Kunden kein Ersatzfahrzeug stellen konnte, hat der Kunde nicht das Recht auf Schadenersatz siehe Punkt 10.1.

(4) Etwaige Beanstandungen müssen direkt vor Ort bei dem Fahrer/uns besprochen oder ausgehandelt werden. Bei fehlender Problemlösung mit dem Fahrer muss der Kunde uns direkt telefonisch oder per whats app kontaktieren. Sollte eine Klärung auf den kleinen Diesntweg nicht möglich sein, muss der Kunde diese Beanstandung direkt und bis spätesetens 3 Tage nach der Fahrt schriftlich als Antwort auf unsere Buchungsbestätigung per Email tätigen. Punkt 10.2 bleibt davon unberührt. Sollte der Kunde nicht als erstes versucht haben die Beanstandung vor Ort mit dem jeweiligen Fahrer/uns zu klären, ist eine Beanstandung danach nicht mehr möglich.

(5) Da wir einen großen Fuhrparkbestand haben und auch auf Fahrzeuge von Vertragspartnern zurück greifen, kann es sein dass die äußerliche Optik, bzw die Innenaustattung von den angebotenen Fahrzeuge abweichen kann.

 

  • 11 Verspätungen

(1) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben durch eine präzise Angabe des Start- und Ziel- bzw. Abholortes sowie der jeweiligen Zeiten einen reibungslosen Ablauf der Beförderung sicherzustellen. Etwaige Verzögerungen durch unpräzise Orts- und Zeitangaben gehen zu Lasten des Bestellers und werden ihm entsprechend des vereinbarten Preises anteilig in Rechnung gestellt, sofern sie den gebuchten Beförderungszeitraum übersteigen. Der Besteller muss die Agentur zwingend darüber informieren, falls die Straßen vor Ort zu eng und schlecht befahren werden können. Es liegt in der Entscheidung des Fahrers, ob der Abhol- oder Zielort mit dem Fahrzeug befahren werden kann. Der Besteller und die zu befördernden Personen akzeptieren, dass es eventuell nötig ist bei der nächst möglichen Adresse heraus gelassen zu werden.

(2) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben eine pünktliche Abfahrt sicherzustellen. Bei verspäteten Abfahrten, die nicht auf einem Verschulden des Anbieters basieren, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für das verspätete Erreichen des Zielortes.

(3) Der Auftraggeber gibt bei der Buchung mindestens ein Zeitfenster von +/- 30 Minuten der angegebenen Zeit, als Puffer für etwaige Verspätungen und Problemen am Buchungstag. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei zu früh erscheinen oder Verspätung in diesem Zeitfenster nicht möglich. Der Kunde willigt ein, dass in diesem Fall die Vertragsbedingungen Siehe 6 Vertragsstornierung gelten.

(4) Verspätungen durch nicht vorhersehbaren Staus, Umleitungen oder Befahr Verbote einiger Straßen (z.B. wenn das Gewicht, die Höhe oder die Länge des gebuchten Fahrzeugs die erlaubten Angaben überschreitet), entbindet dies nicht vom geschlossenen Vertrag. Preisnachlass wird in diesem Fall nicht gewährt.

 

  • 12 Sondervereinbarungen

(1) Sollte es mal dazu kommen dass eine Musikanlage ausfällt, behält sich die Agentur Citievents vor, eine mobile Musikbox einzusetzen. Dieses mindert nicht den Beförderungsendpreis.

(2) Bei extrem hohen Temperaturen, kann es mal dazu kommen das die eingebauten Klimaanlagen der Fahrzeuge, nicht für eine Kühlung des Fahrgastraum ausreichen. Dieses nimmt der Kunde im Vorfeld der Buchung zur Kenntnis und akzeptiert dieses beim Absenden des verbindlichen Buchungsformulars. Sollte es mal dazu kommen, hat der Kunde nicht das Recht auf Minderung der Beförderungsendpreises.

(3) Leider ist es uns nur möglich eine begrenzte Anzahl an gekühlten Getränken bereit zu stellen. Sollte es mal dazu kommen das Getränke nicht gekühlt sind, mindert dies aber nicht den Beförderungsendpreis.

(4) Bei extrem hohen Temperaturen und Fahrten ab 1,5 Stunden, ist es dem Fahrer erlaubt, nötige Pausen einzulegen, da die Motoren bei dem hohen Gewicht sehr heiß werden und Zeit zum Abkühlen brauchen.

(5) Es gilt immer die angegebene Personenanzahl in der Buchung, nicht die maximale Beförderungsanzahl des Fahrzeugs. Da die Agentur sich bei nicht Auslastung der Personenanzahl des Fahrzeuges vorbehält, eventuell einen Ersatzfahrer, Reinigungshilfe mit zu nehmen oder auf ein Fahrzeug der gleichen Kategorie zurück zu greifen die für die Personenanzahl bestimmt ist.

(6) Der Kunde erhält ein Angebot mit der Mindestbuchungszeit von einer Stunde, und die Kosten von jeder weiteren angefangenen halbe Stunde Verlängerung. Der Kunde ist verpflichtet sich die Strecke von Startadresse und Zieladresse bei Google Maps (PKW Geschwindigkeit) anzuschauen und zu dieser Zeit bei einer Stretchlimousine 25 Minuten und bei einem Partybus 45 Minuten als Zeit dazu zurechnen, da diese Fahrzeuge nicht so schnell fahren können wie ein PKW. Sollte der Kunde eine zu geringe Zeit eingetragen haben, muss der Anbieter (Citievents) den Kunden bei der Bestätigung darauf hinweisen. Der Kunde hat das Recht dann die Zeit anzupassen oder abzulehnen. Im Fall der Ablehnung hat der Anbieter (Citievents) das Recht auf eine Pauschale von mindestens 60 Euro inkl. MwSt.

(7) Die Serviceleistungen die im Angebot enthalten sind können auch weggelassen werden, mindern aber nicht den angebotenen Preis. Das auslegen des roten Teppichs muss im Vorfeld in der Buchung angekündigt werden oder spätestens vor Fahrtantritt dem Fahrer mitgeteilt werden. Der rote Teppich kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgelegt werden. Diese sind zum Beispiel: trockenes Wetter, Natur und Umwelt dürfen nicht in mitleidenschaft gezogen und Verkehr, Fußgänger und Fahrradfahrer dürfen nicht gestört werden.

(8) Gepäckmitnahme muss im Vorfeld mit dem Limousinenservice abgesprochen und schriftlich angekündigt werden, da es nicht möglich ist mit jedem Fahrzeug Gepäck zu befördern. Zudem können in diesem Fall je nach Fahrzeug zwischen 50 und 100 Euro an Transportkosten für das gesamte Gepäck anfallen.

(9) Sollte der Limousinenservice wegen der Gepäckbeförderung auf ein größeres Fahrzeug ausweichen müssen, so akzeptiert der Kunde den Preis des größeren Fahrzeugs.

(10) Bei widrigen Wetterverhältnissen (Sturm, Eis, Schnee oder ähnliches) behalten wir uns vor, auch kurzfristig die Beförderung abzusagen, bzw. abzubrechen. Die Anzahlung/Restbetrag wir dann zurück erstattet. Der Kunde hat diesbezüglich kein Recht auf Schadenersatz.

(11) Der Kunde akzeptiert, dass die Musikanlagen bei unseren Fahrzeugen in der Lautstärke begrenzt sind, da zu laute Musik den Fahrer in seiner Arbeit ablenken könnte.

 

 

  • 13 Vermittlung der Aufträge an Dritte

Der Anbieter behält sich für den Fall, dass das gewünschte Fahrzeug bereits ausgebucht ist und der Kunde mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten einverstanden ist vor, die Anforderung/Bestellung eines Auftraggebers als unverbindliche Anfrage an ein von Citievents geprüftes seriöses Partner-Unternehmen zur Vermietung von Limousinen weiter zu vermitteln. Dem Auftraggeber steht es frei, ein darauf folgendes Angebot des Partner-Unternehmens anzunehmen und zu diesem ein Vertragsverhältnis zu begründen. Eine Vertragsbeziehung zu Citievents entsteht in diesem Falle nicht.

 

  • 14 Datenschutz

Der Anbieter erhebt nur in dem Maße personenbezogene Daten seiner Besteller, wie sie für eine reibungslose Abwicklung des Auftrages unbedingt erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere den Namen des Bestellers, die Abhol-/ und Zieladresse sowie die Angaben zur Kontaktaufnahme. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • 15 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Als Gerichtsstand wird in den Fällen, in den der Besteller ein Kaufmann ist, Krefeld vereinbart.

(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.